Erfolgreiche Klage gegen Vertragsklausel für Gaspreisanpassung
Ein aktueller Fall in Süddeutschland zeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben, bei unrechtmäßigen Klauseln zur Gas-Preiserhöhung Geld zurückzuerhalten, so http://www.epreise24.de In Villingen-Schwenningen wurde letzte Woche ein Fall zu diesem Thema verhandelt.
Der Streit entzündete sich an der Vertragsklausel der Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) aus dem Jahr 2003. Nachdem bereits mehrere Verbraucher in den letzten Monaten geklagt hatten, wurde die Auffassung des Gerichtes im aktuellen Fall nochmals bestätigt. Die Klage sei gerechtfertigt, die Verjährungsfrist, auf die sich der gegnerische Anwalt berief, tritt laut Gericht erst in Kraft, wenn der Verbraucher weiß, dass er ein Rückforderungsrecht hat. Das war im Jahr 2008 der Fall. Grundsätzlich bedeutet diese Gerichtsverhandlung, dass Gaskunden gute Chancen haben, im Falle einer unwirksamen Klausel ihr Geld zurückzuerhalten. Allerdings muss jeder Kunde sein Recht selbst einklagen.
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